Der Obere Gutachterausschuss hat die Praxishilfe über Bodenwerterhöhungen und Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten von Mai 2008 ergänzt und aktualisiert.
Anlass für die Bearbeitung war das Inkrafttreten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zum 01.07.2010. Des weiteren erschien es sinnvoll, die Sanierungsbeteiligten zu bitten, über Ihre Erfahrungen im Umgang mit der Praxishilfe zu berichten und Auskunft darüber zu geben, um welche Aspekte die Praxishilfe ergänzt werden sollte. Die Reaktionen aus der Praxis waren durchweg positiv.
Die nun vorliegende Ergänzung beginnt mit aktuellen Angaben zum Stand der Sanierungsmaßnahmen im Land Brandenburg und stellt danach die Sanierungsmaßnahmen in den Kontext der aktuellen Stadterneuerung. Damit soll deutlich gemacht werden, dass Sanierungsmaßnahmen heute zu einem ’Maßnahmenbündel’ besonderer städtebaulichen Maßnahmen nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) gehören.
Der Obere Gutachterausschuss des Landes Brandenburg hat die beteiligten Gemeinden, Sanierungsträger und Gutachterausschüsse zum Stand der Sanierungsmaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich befragt. Die Antworten finden sich in diesem Heft. Ergänzt werden diese durch Angaben des Landesamtes für Bauen und Verkehr. Ein wichtiger Bestandteil der Antworten besteht in der Mitteilung bestehender oder zu erwartender Problemfelder.
Schließlich werden den Lesern Gerichtsentscheidungen an die Hand gegeben, mit deren Hilfe die immer wieder neu entfachten Grundsatzfragen zur Wertermittlung in Sanierungsgebieten evtl. leichter beantwortet werden können.
In 10 Grundsätzen werden einige wichtige Aspekte der Wertermittlung in Sanierungsgebieten zusammengefasst.
Die Broschüre steht kostenlos als Download zur Verfügung.