Auskünfte aus der im Land Brandenburg automatisiert geführten Kaufpreissammlung [AKS] erteilen die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der Landkreise und der kreisfreien Städte [GS GAA] für ihren Zuständigkeitsbereich. Zusammenfassende Auskünfte über mehrere regionale Zuständigkeitsbereiche (überregionale Auswertung) erteilt die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses [GS OGA].
Es werden zwei Arten von Auskünften erteilt:
Die anonymisierten Auskünfte werden an jedermann erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Hierbei handelt es sich um eine Auskunft ohne personenbezogene Daten über geeignete Vergleichsobjekte.
» Antrag auf anonymisierte Auskunft: durch GS GAA durch GS OGA
Die grundstücksbezogenen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten
1. öffentliche Stellen nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes,
2. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung und
3. Sachverständige für Grundstückswertermittlung mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024,
Ausgabe Oktober 2003,
wenn die Auskunft zur Wertermittlung erforderlich ist.
» Antrag auf grundstücksbezogene Auskunft: durch GS GAA durch GS OGA
In dem Menüpunkt Gutachterausschüsse / Suche - können Sie bei Eingabe der entsprechenden Gemeinde den zuständigen Gutachterausschuss herausfinden.
» Gebühren
In dem Link finden Sie eine ausgewählte Übersicht zu Gebühren für den Bereich Kaufpreissammlung im Land Brandenburg [ ... weiter]
Die Kaufpreissammlung ist unabdingbare Grundlage für die allgemeine Markttransparenz und für die Wertermittlungen der Gutachterausschüsse und der Sachverständigen. Sie hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten und die preis- und wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt.
Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte gegen Entgelt übertragen werden.
Im Zuge der Führung der Kaufpreissammlung werden beispielsweise